Was hat der Gesetzgeber vor?
Das Bundesgesundheitsministerium reagiert auf eine strukturelle Finanzierungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2030. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) soll die Ausgaben kurzfristig dämpfen. Die Kernmaßnahme für Facharztpraxen: Die vollständige Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen – also der extrabudgetären Vergütung für die offene Sprechstunde, TSS-Terminfälle und hausarztvermittelte Fälle. Das Einsparvolumen beträgt rund 1,3 Milliarden Euro bundesweit.
Hinzu kommt eine Grundlohnratenbindung minus 1 Prozentpunkt für 2027–2029: Vergütungssteigerungen dürfen die GKV-Einnahmeentwicklung nicht mehr übersteigen. Da Praxiskosten (Personal, Energie, Miete) strukturell stärker steigen, entspricht das einer realen jährlichen Kürzung von geschätzt 1–2 %.
Wie funktioniert die Rückabwicklung technisch?
Wenn das TSVG gestrichen wird, laufen zwei Mechanismen gleichzeitig ab – und genau das macht die finanzielle Auswirkung so schwer vorauszuberechnen:
Diese Unbekannten sind der Grund, warum eine exakte individuelle Berechnung des Honorarverlustes zum jetzigen Zeitpunkt seriös nicht möglich ist. Erst nach dem Gesetzesbeschluss und nach Veröffentlichung der angepassten RLV-Werte durch die KV kann man belastbar rechnen. ratiomedicus erstellt für alle betreuten Praxen individuelle Worst-Case-Berechnungen, sobald die Datenbasis vorliegt.
Wer verliert wie viel?
„Es wird sich sicher irgendetwas ändern – was genau und in welchem Ausmaß, wissen wir noch nicht. Völlig ersatzlos wird das Ganze nicht von statten gehen können."
Einschätzung aus der Praxis der Abrechnungsberatung, April 2026Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung?
Referentenentwürfe werden in ihren Grundstrukturen meist umgesetzt. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 ist der direkte Vergleich: Die grundlegende Ausgabenbremse kam durch, einzelne Maßnahmen – wie die Neupatientenregelung – wurden abgemildert. Koalitionsgeschlossenheit, Bundesrechnungshof-Rückenwind und Kassendruck sprechen für eine weitgehende Umsetzung.
| Szenario | Wahrscheinlichkeit | Auswirkung |
|---|---|---|
| TSVG-Streichung wie geplant zum 01.01.2027 | ~50 % | Voller Verlust gem. Tabelle ab Q1 2027 |
| Stufenweise Absenkung 2027–2028 | ~25 % | Verlust über 2 Jahre verteilt, mehr Anpassungszeit |
| Nur Senkung des 17,5 %-Satzes | ~15 % | Teilkürzung – besser als Worst Case |
| Vollständige Rücknahme | ~10 % | Keine Auswirkung – angesichts Finanzlage unwahrscheinlich |
Ihr konkreter Handlungsplan
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TSVG-Honoraranteil kennen. Lassen Sie analysieren, welchen Prozentanteil TSVG-Vergütungen aktuell an Ihrem Gesamthonorar ausmachen. Das ist die Planungsgrundlage für alles Weitere. Ohne diese Zahl tappen Sie im Dunkeln.
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TSVG vollständig ausschöpfen. Alle Fälle der offenen Sprechstunde korrekt kennzeichnen, 17,5 %-Grenze prüfen, TSS-Terminfall-Zuschläge vollständig dokumentieren, Hausarzt-Vermittlungsfälle korrekt codieren – solange die Regelungen noch gelten.
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Nicht unkontrolliert „nachrechnen". Das häufigste Risiko in Umbruchphasen: Praxen versuchen, Ausfälle durch Mehrleistung zu kompensieren. Die KVen prüfen in solchen Phasen deutlich schärfer. Jede Mehrleistung muss medizinisch begründet und lückenlos dokumentiert sein.
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Privatärztliche Leistungen (IGeL / GOÄ) strukturiert ausbauen. GKV-Kürzungen berühren Ihre GOÄ-Liquidation nicht. Für jede Fachgruppe gibt es wirtschaftlich attraktive Selbstzahlerleistungen – mit schriftlicher Aufklärung und Behandlungsvertrag vor jeder Leistung.
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Offene Sprechstunde auf das Minimum reduzieren, sobald das Gesetz gilt und keine Vergütung mehr fließt. Das ist wirtschaftlich legitim und rechtlich zulässig – in Abstimmung mit der KV umsetzbar.
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Betriebswirtschaftliche Praxisanalyse. Sinkende Einnahmen erfordern eine strukturierte Kostenprüfung: Personalschlüssel, Geräteleasing, Wartungsverträge, Miete – gemeinsam mit Steuerberater und Abrechnungsberater.
Wie hoch ist Ihr persönlicher TSVG-Anteil?
Wir erstellen für Ihre Praxis eine individuelle Worst-Case-Berechnung – sobald der Gesetzesbeschluss die notwendigen Parameter festlegt. Sprechen Sie uns jetzt an.
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