AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abrechnungsberatung
- Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die unter Punkt 1.2 aufgeführten Rechtsgeschäfte und Aufträge über Beratungs- und Serviceleistungen von ratiomedicus UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und werden nicht Ver-
tragsbestandteil.
1.2
Der Berater erbringt Beratungsdienstleistungen in den Bereichen GOÄ-Abrechnung und EBM-Abrechnung. Die Dienstleistungen beinhalten neben der allgemeinen Beratung auch die Planung und Umsetzung von Einzelprojekten in den vorgenannten Bereichen.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1
Berater und Kunde arbeiten vertrauensvoll zusammen. Sie unterrichten sich bei Abweichungen von der vereinbarten Vorgehensweise oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise unverzüglich gegenseitig.
2.2
Erkennt der Kunde, dass von ihm gemachte Angaben und Anforderungen fehlerhaft, nicht vollständig, nicht eindeutig oder nicht realisierbar sind, hat er dies sowie die ihm erkennbaren Folgen unverzüglich dem Berater mitzuteilen.
2.3
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und einen Stellvertreter, der auf Kundenseite vertretungsberechtigt für die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich ist. Sollte keine Person benannt werden, gilt derjenige im Rahmen seiner Vertretungsmacht als berechtigt Erklärungen abzugeben
und entgegenzunehmen, mit dem der Berater den Vertrag oder Auftrag geschlossen hat.
2.4
Die Parteien unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung, um gegebenenfalls rechtzeitig lenkend eingreifen zu können.
Vertragsbestandteile, Leistungsumfang, Vertrags- und Leistungs-
änderungen
3.1
Grundlage der Zusammenarbeit und Vertragsbestandteil ist im Falle der Erbringung allgemeiner Beratungsleistungen auf Zeit oder auf unbestimmte Zeit der Beratervertrag, der die Details der Dienstleistungsvereinbarung regelt. Im Falle von Einzelaufträgen ist die Grundlage der Zusammenarbeit das Kundenbriefing sowie das darauffolgende jeweilige vom Berater erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot bzw. die vom Berater erstellte Auftragsbestätigung.
3.2
Erfolgt das Kundenbriefing mündlich, erstellt der Berater ein Protokoll über das geführte Gespräch und stellt es dem Kunden innerhalb von 2 Tagen zur Verfügung. Das Protokoll wird Bestandteil der Zusammenarbeit oder eines etwaigen Vertrages, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht. Wird
auf ein Protokoll verzichtet, bildet das vom Berater erstellte und vom Kunden akzeptierte Angebot die Basis der vertraglichen Zusammenarbeit.
3.3
Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Angebotes, des Leistungsumfanges/-inhalte, der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen der Schriftform. Der Berater wird dem Änderungsverlangen des Kunden Rechnung tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
3.4
Solange die Änderungen nicht schriftlich fixiert sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des Kunden durch. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail genügt der Schriftform.
3.5
Soll der Berater einen umfassenden schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.
3.6
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden, berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der
höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
Feststellung der Leistungserbringung
4.1
Im Falle einer analytischen und konzeptionellen Beratungsdienstleitung gilt die Leistung des Beraters als erbracht, wenn er die erforderlichen Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen, Konzepte oder Empfehlungen erstellt und gegenüber dem Kunden erläutert hat. Unerheblich ist, ob
oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden. In allen anderen Fällen gilt die Leistung als erbracht, sobald der Leistungsgegenstand dem Kunden vom Berater zur Verfügung gestellt wird.
Termine
5.1
Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten des Beraters nur durch den Berater zugesagt werden.
5.2
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine) sind stets schriftlich zu fixieren und als verbindlich zu bezeichnen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1
Der Kunde verpflichtet sich, den Berater bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller benötigter Informationen, Patientendokumentationen, Abrechnungsdateien usw., soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
6.2
Auf Verlangen des Beraters hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
6.3
Sofern erforderlich, stellt der Berater im Rahmen der Auftragsdurchführung eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
6.4
Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
6.5
Der Kunde wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen und beauftragen.
6.6
Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich des Beraters agieren, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Der Berater hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn der Berater aufgrund des Verhaltens eines Dritten seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
6.7
Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen. Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung seitens
des Kunden, hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu zahlen, die vom Berater der Höhe nach festgelegt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft wird.
6.8
Unterlässt der Kunde eine ihm nach Ziffer 6 dieser Bedingungen oder sonst wie obliegenden Mitwirkung, so ist der Berater nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Berater behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmungen des
§ 642 Absatz 2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Beraters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Ge-
brauch macht.
Honorar und Kosten
7.1
Es gilt das im Beratervertrag fixierte Honorar bzw. bei Einzelprojekten der im Angebot genannte Preis.
7.2
Das Honorar des Beraters basiert auf dem erforderlichen Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird oder auf Festpreisbasis. Maßgeblich für das Honorar nach Zeitaufwand sind die jeweils gültigen Honorarsätze des Beraters, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Der Berater ist berechtigt, die den
Vereinbarungen zugrundeliegenden Honorarsätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Das vom Berater erstellte Angebot ist ab Angebotsdatum 4 Wochen gültig.
7.3
Ist von den Parteien keine Vereinbarung hinsichtlich des Honorars für eine Leistung getroffen worden, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Honorarvergütung erwarten durfte, so hat der Kunde das für diese Leistung übliche Honorar zu entrichten. Im Zweifel gelten die vom Berater für seine Leistungen verlangten Honorarsätze als üblich.
7.4
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages bleibt das Eigentumsrecht an der erbrachten Leistung beim Berater und dem Kunden ist die Nutzung/der Einsatz der erbrachten Leistung
nur unter Vorbehalt gestattet (s. Ziffern 9.2 und 9.4)
7.5
Der Berater ist berechtigt, den Auftragswert im Rahmen der Rechnungsstellung zu splitten. In diesem Fall sind ein Drittel der Summe sofort bei Vertragsabschluss fällig. Der Rest ist bei Auftragsabschluss mit der Endrechnung fällig.
7.6
Der Kunde kommt allein durch Mahnung des Beraters, oder wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuell gültigen Basiszinssatz zu (gemäß § 247 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
7.7
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
7.8
Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen angemessenen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen.
7.9
Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
7.10
Fremdkosten, Auslagen, Übernachtungskosten und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten. Reisekosten werden nur erhoben und in Rechnung gestellt, wenn der Anreiseweg vom Sitz des Beraters mehr als 10 KM beträgt. In diesem Fall wird eine angemessene
Kilometerpauschale je gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht. Die reine Reisezeit wird nicht berechnet.
7.11
Der Berater kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Fortsetzung seiner Arbeit von der Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Eine Beanstandung der Arbeiten des Beraters berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Vergütung einschließlich der geforderten
Vorschüsse und des Auslagenersatzes. Eine Aufrechnung gegen solche Forderungen des Beraters sind ausgeschlossen.
7.12
Sollten für die Auftragsdurchführung Leistungen Dritter anfallen, wird der Berater deren Kosten direkt an den Kunden weiterberechnen, dies gilt z.B. für die anfallenden Portokosten bei Rechnungsversand o.ä.
8. Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte
8.1
Die vom Berater erstellten Berichte, Pläne, Entwürfe, Analysen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen erbrachten Leistungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Publikation, Vermietung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Beraters. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die Regelungen der §§ 69 d
und e UrhG.
8.2
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht über eine erbrachte Leistung erhält der Kunde erst nach vollständigem Rechnungsausgleich und nach schriftlicher Zustimmung durch den Berater.
8.3
Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Ziffern 9.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.
8.4
Bis zur vollständigen Rechnungszahlung/Honorarzahlung ist dem Kunden der Einsatz/die Nutzung der erbrachten Leistung/en nur widerruflich gestattet. Ist der Kunde mit dem Rechnungsausgleich/der Honorarzahlung in Verzug, so kann der Berater die Nutzung/den Einsatz der Leistungen, mit denen sich der
Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrungspflicht von Unterlagen
9.1
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
9.2
Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag/Auftrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen
des Auftrags gefertigten Berichte, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.
Abtretung und Aufrechnung
10.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag oder Auftrag abzutreten.
10.2
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Rücktritt, Vertragsdauer, Kündigungsfristen
11.1
Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Berater diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
11.2
Die Vertragsdauer bei Beratungsverträgen bestimmt sich nach den Vertragsvereinbarungen der Vertragsparteien. Bei unbefristeten Verträgen kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vorzeitig aus wichtigen betrieblichen Gründen, regelt sich die Vergütung des Beraters nach Maßgabe des § 649 BGB. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Geheimhaltung
12.1
Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und alle gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
12.2
Der Berater verpflichtet sich, alle Interna und Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält und die Dritten nicht schon bereits bekannt sind, insbesondere über Unternehmensdaten, Patientendaten, Pläne, Unterlagen und dergleichen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitar-
beiter, als auch von ihm herangezogene Dritte (Erfüllungsgehilfen) ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Verletzt ein Mitarbeiter oder ein Erfüllungsgehilfe die Verpflichtung, so erfüllt der Berater seine daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter oder dem Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.
12.3
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten und sonstigen Daten an Dritte weiterzuleiten, die nicht mit der Auftragsausführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
13 Schlussbestimmungen
13.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen und des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
13.2
Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
13.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
13.4
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Beraters.
13.5
Der Berater darf den Kunden als Referenzkunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien nennen. Sofern der Kunde kein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen kann, darf der Berater in geeigneter Form auf die erbrachten Leistungen öffentlich hinweisen oder darauf aufmerksam machen.