Die größte Reform der hausärztlichen Vergütung steht vor der Tür: Ab dem 1. Januar 2026 wird die bewährte Strukturpauschale durch ein kriterienbasiertes Vorhaltepauschalen-System ersetzt. Diese Änderung bietet Chancen für Praxen mit breitem Leistungsspektrum – birgt aber auch Risiken für unvorbereitete Praxen.
Der Bewertungsausschuss hat am 19. August 2025 die neuen Regelungen beschlossen. Die bisherige GOP 03040 wird von 138 auf 128 Punkte reduziert, erhält aber zwei neue Zuschlagsmöglichkeiten, die quartalsweise geprüft werden.
| GOP | Bewertung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 03040 | 128 Punkte | Grundpauschale für alle Hausärzte |
| 03041 | +10 Punkte | Bei Erfüllung von 2–7 Kriterien |
| 03042 | +30 Punkte | Bei Erfüllung von mindestens 8 Kriterien |
Alle Zuschläge werden von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung automatisch berechnet und zugesetzt. Sie müssen keine separaten Anträge stellen. Die Berechnung erfolgt quartalsweise auf Basis Ihrer tatsächlich abgerechneten GOP-Ziffern.
Erforderlich: mindestens 5% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100, 38105
Praxis mit 1.000 Behandlungsfällen:
Jede abgerechnete Besuchsleistung zählt einzeln. Mehrere Besuche beim gleichen Patienten im Quartal werden separat gezählt.
Erforderlich: mindestens 12% aller Behandlungsfälle
Geriatrie: 03360, 03362, 30980, 30984
Palliativmedizin: 03370–03373
Spezielle Palliativversorgung: 37300–37320
Erforderlich: mindestens 1% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 37100, 37102, 37105, 37113, 37120
Wichtig: Unter 10 Impfungen pro Quartal → 40% Abschlag auf die Vorhaltepauschale.
Erforderlich: mindestens 3% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 02300–02313, 31600
Erforderlich: mindestens 2% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 33012, 33042
Erforderlich: mindestens 3% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 03241, 03321, 03322, 03324, 03330
Erforderlich: mindestens 1% aller Behandlungsfälle
Relevante GOP: 01450
Die neue Vorhaltepauschale führt zu einer qualitätsbasierten Vergütung. Leistungsstarke Praxen können profitieren, unvorbereitete Praxen verlieren Vergütung. Die Vorbereitung im Jahr 2025 entscheidet über die Einnahmen ab 2026.
Dieser Artikel basiert auf den Beschlüssen des Bewertungsausschusses vom 19. August 2025. Stand: September 2025.