Update zur COVID-19-Impfung für Praxen

Überblick

Die COVID-19-Impfung ist ein wichtiger Schutz vor einer schweren Erkrankung an COVID-19. Sie kann dazu beitragen, das Risiko für eine Ansteckung, eine Infektion und einen schweren Krankheitsverlauf zu verringern.

Diese Anleitung gibt einen Überblick über das Thema COVID-19-Impfung für Ärzte. Sie informiert über die verschiedenen Impfstoffe, die Impfempfehlungen und den Ablauf einer Impfung.

Was ist eine COVID-19-Impfung?

Eine COVID-19-Impfung ist eine Impfung, die das Immunsystem des Körpers dazu anregt, Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus zu bilden. Das Virus ist der Erreger von COVID-19.

Die Antikörper können das Virus daran hindern, in die Körperzellen einzudringen. Dadurch kann eine Infektion verhindert oder zumindest abgeschwächt werden.

Welche Impfstoffe gibt es?

In Deutschland sind derzeit folgende COVID-19-Impfstoffe zugelassen:

  • Impfstoffe von BioNTech/Pfizer:
    • Comirnaty (für Personen ab 5 Jahren)
    • Paxlovid (für Personen ab 12 Jahren)
  • Impfstoff von Moderna:
    • Spikevax (für Personen ab 12 Jahren)
  • Impfstoff von Novavax:
    • Nuvaxovid (für Personen ab 18 Jahren)

Welche Impfempfehlungen gibt es?

Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt die COVID-19-Impfung für alle Personen ab 5 Jahren. Die Impfung ist auch für Schwangere und Stillende empfehlenswert.

Wie läuft eine COVID-19-Impfung ab?

Die COVID-19-Impfung wird in der Regel in zwei Dosen verabreicht. Die zweite Dosis wird im Abstand von mindestens drei Wochen zur ersten Dosis verabreicht.

Die Impfung wird in den Oberarmmuskel verabreicht. Die Impfung ist in der Regel schmerzfrei.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Nach einer COVID-19-Impfung können in seltenen Fällen Nebenwirkungen auftreten. Die häufigsten Nebenwirkungen sind:

  • Lokale Reaktionen: Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Einstichstelle
  • Allgemeine Reaktionen: Müdigkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Fieber

In sehr seltenen Fällen können auch schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten, wie zum Beispiel allergische Reaktionen oder das Auftreten einer Myokarditis (Herzmuskelentzündung).

Deshalb sollte man in den ersten Tagen nach der Impfung weniger aktiv sein und sich eher ausruhen.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die COVID-19-Impfung kann in Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken durchgeführt werden.

Fazit

Die COVID-19-Impfung ist ein wichtiger Schutz vor einer schweren Erkrankung an COVID-19. Sie ist für alle Personen ab 5 Jahren empfohlen.

Booster Impfung ab dem 18.9.2023

Ab dem 18. September 2023 sind in Deutschland folgende Booster-Impfstoffe verfügbar:

  • Comirnaty von BioNTech/Pfizer: Dieser Impfstoff ist an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst und kann bei allen Personen ab 5 Jahren eingesetzt werden.
  • Spikevax von Moderna: Dieser Impfstoff ist ebenfalls an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst und kann bei allen Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden.

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit einem der beiden Impfstoffe für alle Personen ab 18 Jahren, die die Grundimmunisierung mit zwei Dosen abgeschlossen haben. Die Booster-Impfung kann frühestens sechs Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden.

Weitere Informationen:

  • Comirnaty von BioNTech/Pfizer: Der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ist ein mRNA-Impfstoff, der eine Kopie des Spike-Proteins des SARS-CoV-2-Virus enthält. Das Spike-Protein ist für die Bindung des Virus an menschliche Zellen verantwortlich. Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel injiziert und regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen das Spike-Protein zu bilden.
  • Spikevax von Moderna: Der Impfstoff Spikevax von Moderna ist ebenfalls ein mRNA-Impfstoff, der eine Kopie des Spike-Proteins des SARS-CoV-2-Virus enthält. Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel injiziert und regt das Immunsystem des Körpers dazu an, Antikörper gegen das Spike-Protein zu bilden.

Fazit:

Ab dem 18. September 2023 sind in Deutschland zwei Booster-Impfstoffe verfügbar, die an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasst sind. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit einem der beiden Impfstoffe für alle Personen ab 18 Jahren, die die Grundimmunisierung mit zwei Dosen abgeschlossen haben.

Zusätzliche Informationen für Ärzte

  • Impfberatung: Ärzte sollten Patienten umfassend über die COVID-19-Impfung beraten. Dazu gehört die Aufklärung über die Vorteile und Risiken der Impfung sowie die Berücksichtigung individueller Risikofaktoren.
  • Impfdokumentation: Ärzte sollten die COVID-19-Impfungen in der Patientenakte dokumentieren. Dazu gehören Angaben zum Impfstoff, zum Impfdatum und zur Impfdosis.
  • Impfaufklärung: Ärzte sollten Patienten über die Bedeutung der COVID-19-Impfung informieren. Dazu gehört die Aufklärung über die Möglichkeiten der Impfung, die Vorteile der Impfung und die Risiken der Impfung.

Folgende Fragen sollten Ärzte ihren Patienten bei der Impfberatung stellen:

  • Haben Sie Vorerkrankungen, die Ihr Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen könnten?
  • Sind Sie schwanger oder stillend?
  • Sind Sie allergisch gegen bestimmte Medikamente oder Inhaltsstoffe von Impfstoffen?
  • Haben Sie bereits eine COVID-19-Infektion durchgemacht?

Folgende Empfehlungen sollten Ärzte ihren Patienten geben:

  • Personen ab 18 Jahren, die die Grundimmunisierung mit zwei Dosen abgeschlossen haben, sollten sich eine Boosterimpfung verabreichen lassen. Die Boosterimpfung kann frühestens sechs Monate nach der zweiten Dosis verabreicht werden.
  • Personen mit Vorerkrankungen, die Ihr Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen könnten, sollten sich eine Boosterimpfung verabreichen lassen. Dazu gehören unter anderem Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, chronischen Lungenerkrankungen, Krebserkrankungen oder Immunschwäche.
  • Personen, die an COVID-19 erkrankt waren, sollten sich ebenfalls eine Boosterimpfung verabreichen lassen. Die Impfung kann frühestens drei Monate nach der Erkrankung verabreicht werden.
  • Schwangere und Stillende sollten sich ebenfalls eine Boosterimpfung verabreichen lassen. Die Impfung ist für diese Personengruppen sicher und kann zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft oder Stillzeit Schaden anrichten.

Weitere Empfehlungen:

  • Ärzte sollten ihren Patienten die Vorteile und Risiken der Boosterimpfung ausführlich erklären. Dazu gehört unter anderem die Aufklärung über die Wirksamkeit der Impfung, die möglichen Nebenwirkungen und die individuelle Situation des Patienten.
  • Ärzte sollten ihren Patienten empfehlen, sich nach der Boosterimpfung ausreichend zu erholen. Dazu gehört unter anderem, ausreichend zu trinken, sich zu schonen und auf körperliche Aktivität zu verzichten.

Wichtig:

  • Die Boosterimpfung ist eine wichtige Maßnahme zur Prävention von schweren COVID-19-Verläufen. Sie kann dazu beitragen, das Risiko für eine Ansteckung, eine Infektion und einen schweren Krankheitsverlauf zu verringern.
  • Die Impfung ist für alle Personen ab 18 Jahren empfohlen, auch für Personen mit Vorerkrankungen, Schwangere und Stillende.
  • Ärzte sollten ihren Patienten die Vorteile und Risiken der Boosterimpfung ausführlich erklären.

Abrechnung nach EBM

Die Abrechnung von COVID-19-Impfungen erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Vergütung für eine COVID-19-Impfung beträgt unabhängig vom Impfstoff und der Indikation 28 Euro.

Abrechnungsziffern

Für die Abrechnung von COVID-19-Impfungen im EBM werden folgende Pseudoziffern verwendet:

  • 88331: Impfung mit einem der nicht angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahre oder 5 Jahre bis 11 Jahre
  • 88337: Impfung mit einem der bivalenten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (BA.4-5 oder BA.1) für Personen ab 5 Jahren
  • 88338: Impfung mit dem angepassten Impfstoff von Moderna
  • 88342: Impfung mit dem an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer

Suffixe

Die Pseudoziffern für die Impfung mit den bivalenten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer (88337) und dem angepassten Impfstoff von Moderna (88338) werden mit einem Suffix versehen, das die Indikation für die Impfung angibt. Folgende Suffixe sind möglich:

  • 0: Erstimpfung
  • 1: Zweitimpfung
  • 2: Auffrischungsimpfung
  • 3: Boosterimpfung nach Genesung

Dokumentation

Bei Auffrischungsimpfungen muss zusätzlich die Stellung der Impfung in der Impfserie angegeben werden. Dazu wird im Feld 5009 des Praxisverwaltungssystems (PVS) die Zahl 1, 2, 3 usw. eingetragen.

Abrechnungsbeispiel

Beispielsweise wird die Impfung eines 5-jährigen Kindes mit dem an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoff von BioNTech/Pfizer mit der Pseudoziffer 88342 und dem Suffix 0 abgerechnet. Die Vergütung beträgt in diesem Fall 28 Euro.

Fazit

Die Abrechnung von COVID-19-Impfungen erfolgt nach dem EBM mit einer Vergütung von 28 Euro pro Impfung. Die Pseudoziffern für die Abrechnung sind 88331, 88337, 88338 und 88342. Bei Auffrischungsimpfungen muss zusätzlich die Stellung der Impfung in der Impfserie angegeben werden.

Nähere Informationen gibt es auch auf der Homepage der KBV

 

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Der Autor ist seit über 20 Jahren in der Beratung von Mediziner:innen tätig. Ein großer Schwerpunkt ist die Abrechnungsberatung EBM und GOÄ. Durch die eigene Hausarztpraxis seiner Frau ergeben sich immer aktuelle Einblicke in den Praxisalltag.