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Die elektronische Patientenakte (ePA) im Praxisalltag einsetzen

Die elektronische Patientenakte (ePA) markiert einen Wendepunkt in der deutschen Gesundheitsversorgung. Nach erfolgreicher Testphase startete am 29. April 2025 der bundesweite Rollout der „ePA für alle". Alle gesetzlich Krankenversicherten erhalten nun automatisch eine ePA von ihrer Krankenkasse, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Leistungserbringer wird die Nutzung ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aspekte der ePA für die tägliche Praxis.

Funktionsweise der elektronischen Patientenakte

Digitaler Gesundheitsordner

Die ePA fungiert als digitaler Ordner für persönliche Gesundheitsdaten, die einrichtungsübergreifend abgelegt werden. Sie ist versichertengeführt und potenziell lebenslang nutzbar.

Technische Voraussetzungen

Die Akte läuft über die Telematikinfrastruktur (TI) und ist für Praxen nur mit einem aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) sowie dem ePA-Modul 3.0 im Praxisverwaltungssystem nutzbar.​

Zugriffsmechanismus

​Beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte erhalten Ärzte und Psychotherapeuten automatisch Zugriffsrechte für 90 Tage. Apotheken erhalten Zugriff für drei Tage.

Neue ePA-Abrechnungsmöglichkeiten 2025 kompakt erklärt

Ziffern 01647 & 01648 EBM optimal nutzen

ePA 2025: Was sich ändert

Mit der „ePA für alle“ wird die elektronische Patientenakte ab 15. Januar 2025 automatisch für fast alle gesetzlich Versicherten angelegt. Ab 1. Oktober 2025 ist die aktive ePA-Nutzung für Arztpraxen verpflichtend. Drei neue EBM-Ziffern schaffen dafür attraktive Honorarmöglichkeiten – sofern sie konsequent eingesetzt werden.

ZifferLeistungPunkteHonorar (2025)Besonderheit
01648Erstbefüllung ePA8911,03 €einmalig je Patient
01647Befüllung ePA151,86 €pro Behandlungsfall
01431Befüllung ohne Kontakt30,37 €max. 4× pro Quartal

Ziffer 01648 – Erstbefüllung

Die lukrativste Position vergütet das erstmalige Hochladen relevanter Dokumente (z. B. Arztbrief, Laborbefund). Entscheidend: nur die allererste Befüllung zählt; nachfolgende Praxen erhalten diese Pauschale nicht. Ein schneller Workflow zur Statusprüfung des ePA-Kontos sichert den Zuschlag.

Ziffer 01647 – Kontinuierliche Befüllung

Diese Zusatzpauschale fällt bei jedem persönlichen Arztkontakt oder einer Videosprechstunde an, wenn neue Behandlungsdaten in die ePA übernommen oder vorhandene Daten verarbeitet werden. Dank Extrabudgetierung wird sie zur dauerhaften Honorarquelle.

Ziffer 01431 – Arbeiten ohne Patientenkontakt

Für reine Dokumentationsarbeiten – etwa das Einstellen von Laborwerten nach Telefonkontakt – kann 01431 bis zu viermal pro Quartal abgerechnet werden, solange keine Versicherten- oder Grundpauschale ansteht.

Überprüfung zum 30.06.2025: Ergebnis und Ausblick

Der Bewertungsausschuss hat die Punktwerte fristgerecht geprüft, jedoch keine Anpassung beschlossen. Die aktuelle Vergütung bleibt bis mindestens 30. September 2025 bestehen; über mögliche Änderungen wird erst im Herbst entschieden.

Praxisspezifische Strategien

​Hausarztpraxis

Vorteile

  • Hohe Chance auf Erstbefüllung, da Hausärzte meist erster Ansprechpartner sind
  • Regelmäßige Quartalskontakte ermöglichen konsequente 01647-Abrechnung

Praxis-Workflow

  1. Bei Anmeldung ePA-Status prüfen, Erstbefüllung sofort priorisieren
  2. ePA-Upload parallel zur Befunddokumentation delegieren (MFA-Schulung)
  3. 01431 gezielt bei eRezepten und Laborinfos ohne Sprechstunde einsetzen

Honorarpotenzial (1 200 Fälle/Quartal)

ZifferFälleHonorar/FallQuartalshonorar
0164830011,03 €3.300,90 €
016476001,86 €1.116,00 €
014314800,37 €   177,60 €
Summe4.594,50 €

Facharztpraxis

Besonderheiten

  • Oft schon ePA-Einträge durch Überweisung – Erstbefüllung seltener
  • Hochwertige Spezialbefunde steigern Relevanz der ePA-Dokumente

Praxis-Workflow

  1. Neupatienten und Notfälle gezielt auf Erstbefüllung prüfen
  2. Bildgebende Befunde, OP-Berichte oder Pathologie strukturiert hochladen
  3. Bei Serienbehandlungen 01647 in jedem Teilkontakt abrechnen

Honorarpotenzial (800 Fälle/Quartal)

ZifferFälleHonorar/FallQuartalshonorar
0164850
11,03 €551,50 €
016473501,86 €651,00 €
014312000,37 €74,00 €
Summe1.276,50 €

Workflow-Tipps und Compliance

  • Automatische Hinweise im Praxisverwaltungssystem einrichten
  • ePA-Uploads in Batches am Tagesende erledigen
  • Checklisten zur Vollständigkeitsprüfung nutzen
  • Datenschutz- und Dokumentationspflichten strikt einhalten, um Regressrisiken zu vermeiden

ratiomedicus: Ihr Partner für die ePA-Abrechnung

Ob Abrechnungssupport, Tandemabrechnung oder Abrechnung 360ratiomedicus sichert Ihnen:

  • Umsatzsteigerung durch konsequente Ziffernausnutzung
  • Zeitersparnis dank delegierter Abrechnungsprozesse
  • Regress-Schutz durch Hinweise auf Fehler in Abrechnung und/oder Dokumentation
  • Zukunftssicherheit durch laufende Updates zu Änderungen in der Abrechnung

Fazit

Die EBM-Ziffern 01647, 01648 und 01431 bieten ein beträchtliches Honorarpotenzial – vorausgesetzt, sie werden systematisch und praxistypgerecht eingesetzt. Während Hausärzte von der hohen Erstbefüllungsquote profitieren, schöpfen Fachärzte durch spezialisierte Dokumente und geplante Prozessketten ihr Potenzial aus. ratiomedicus unterstützt Sie dabei, die neuen ePA-Möglichkeiten voll auszuschöpfen und gleichzeitig Aufwand sowie Risiko zu minimieren.

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Die elektronische Patientenakte (ePA) im Praxisalltag einsetzen
ratiomedicus GmbH, Martin Werner-Böhm 10. Juli 2025
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